Wenn die Diagnose Multiple Sklerose (MS) gestellt wird, stehen Betroffene vor zahlreichen Herausforderungen, sowohl gesundheitlicher als auch sozialrechtlicher Natur. Der Verband der Kriegsbeschädigten, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands (VDK) bietet eine wichtige Anlaufstelle, um Unterstützung und Orientierung in rechtlichen Belangen zu erhalten.
Der VDK als Unterstützung im Sozialrecht
Der Sozialverband VdK ist ein deutschlandweit operierender gemeinnütziger Verband mit Schwerpunkten in der sozialpolitischen Interessenvertretung und Sozialrechtsberatung. Seine föderale Struktur umfasst einen Bundesverband, 13 Landesverbände sowie zahlreiche Kreis- und Ortsverbände. Der Bundesverband mit Sitz in Berlin beeinflusst aktiv die aktuellen Entwicklungen in der Sozialpolitik und vertritt dabei konsequent die Interessen seiner 2,2 Millionen Mitglieder.
Der VDK, oft als eine Art „Gewerkschaft im Sozialrecht“ beschrieben, bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine Anlaufstelle, um sozialrechtliche Probleme zu klären. Die Mitglieder suchen Rat und Hilfe, wenn es um Fragen des Sozialrechts geht, sei es bezüglich Arbeitsrecht, Kündigungsschutz oder ähnlicher Belange.
Arbeitsrechtliche Fragen bei MS
Eine häufig auftretende Frage betrifft die Arbeitsplatzanpassung bei fortschreitender Erkrankung. Hier greift die Expertise des VDK nur bis zu einem gewissen Punkt, da die Vertretungsbefugnis vor den Arbeitsgerichten fehlt. Dennoch werden Beratungen auf die Bereiche fokussiert, in denen Sozial- und Arbeitsrecht miteinander verflochten sind.
Gleichstellung und Schwerbehinderung bei MS
Bei einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei MS ergeben sich spezifische Ansprüche, darunter die Möglichkeit einer leidsgerechten Beschäftigung. Der Weg zur Gleichstellung ist jedoch kein Automatismus. Arbeitsamtliche Prüfungen, ob der Arbeitsplatz durch die Behinderung gefährdet ist, spielen hier eine entscheidende Rolle.
Erwerbsminderungsrente und Arbeitsunfähigkeit
Für Menschen, die aufgrund von MS arbeitsunfähig werden, eröffnen sich verschiedene Optionen. Von Krankengeld über Pflegeleistungen bis hin zur Erwerbsminderungsrente reicht das Spektrum. Die Entscheidung für den geeigneten Weg erfordert eine individuelle Betrachtung und Beratung.
Die Erwerbsminderungsrente ist oft ein zentrales Thema im Verlauf von MS. Die strikten Kriterien, die von neurologischen Gutachtern beurteilt werden, machen eine genaue Prognose schwierig. Die individuelle Ausprägung der Krankheit spielt dabei eine entscheidende Rolle, und der VDK steht den Betroffenen beratend zur Seite.
Der erste Schritt: Antrag beim Sozialamt
Wenn ein GdB (Grad der Behinderung) für MS festgestellt werden soll, muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt werden. Dieser Antrag ist in der Regel mit entsprechenden Formularen versehen, die von den offiziellen Seiten heruntergeladen werden können. Das Ausfüllen gestaltet sich meist unkompliziert – im Wesentlichen wird angegeben, dass eine Gradbehinderung festgestellt werden soll, auch rückwirkend. Dabei können auch Nachteilsausgleiche, sogenannte Merkzeichen, geltend gemacht werden.
Bewertungen durch Ärzt*innen und Befundberichte
Es ist wichtig, alle Ärzt*innen anzugeben, die in den letzten Jahren behandelt haben und aktuell behandeln. Das Sozialamt wird dann um Befundberichte bitten, die nach der sogenannten Versorgungs- und Medizinverordnung bewertet werden. Diese Verordnung versucht, bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Feststellung des GdB zu setzen, obwohl sie nicht alle Krankheiten und Diagnosen umfassen kann.
Urteil des Landessozialgerichts Berlin – Kriterien für die Feststellung des GdB bei MS
Für MS-Patient*innen kann die Feststellung des GdB eine besondere Herausforderung sein. Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin (L 13 SB 6/13 vom 23.03.2015) bietet hierbei wichtige Einblicke. Es betont die Bedeutung der Gesamtbetrachtung und zeigt auf, nach welchen Kriterien die Schwerbehinderung für MS festgestellt werden kann.
Leider sind die Richtlinien zur Beurteilungen des GDB in den letzten Jahren strenger geworden. Besonders bei einem GDB von 50 erfolgt eine besondere Prüfung. Es ist wichtig, die individuelle Situation und die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensqualität genau zu dokumentieren.
Was sind die Merkzeichen G und AG
Für MS-Patient*innen sind die Merkzeichen G und AG von besonderer Bedeutung. Das Merkzeichen G (eingeschränktes Gehvermögen) kann bei einer GDB von mindestens 50 für die unteren Gliedmaßen oder die Lendenwirbelsäule zuerkannt werden. Das Merkzeichen AG (außergewöhnlich gehbehindert) setzt eine massiv eingeschränkte Mobilität voraus und ermöglicht verschiedene Vorteile wie KFZ-Steuerbefreiung und Nutzung von Behindertenparkplätzen.
Die Feststellung des GdB bei MS erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und individuelle Dokumentation. Informiere Dich über die spezifischen Kriterien und hole Dir gegebenenfalls rechtlichen Rat ein, um Deine Rechte bestmöglich zu schützen.
Insgesamt bietet die Beratung bei MS durch den VDK nicht nur rechtliche Hilfe, sondern auch einen Wegweiser durch den Dschungel der sozialrechtlichen Bestimmungen. Es ist wichtig zu wissen, dass Hilfe vorhanden ist, um die Herausforderungen mit MS gemeinsam zu bewältigen.
Das Video zu diesem Artikel
Durch das Gesundheitslabyrinth: Erwerbsminderungsrente, GdB – Deine Rechte bei MS
In dieser Aufzeichnung unseres Webinars ist der Rechtsanwalt Lars Müller, Geschäftsführer des Sozialverbands VdK Sachsen e.V., zu Gast. Müller erzählt, was der VdK ist und wie dieser Personen mit Multiple Sklerose unterstützen kann. Unter anderem sprechen wir über die Erwerbsminderungsrente bei MS und die Feststellung der Behinderung bei Multiple Sklerose. Dabei wird auch thematisiert, wie der Grad der Behinderung bei MS eingestuft wird.